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Übersicht | Baden-Baden
Baden-Baden 1817

Die zweite bekanntgewordene Fahrt ging im Juli von Gernsbach über den Berg nach Baden-Baden, ebenfalls auf einer guten Landstraße, aber wegen der zu überwindenden Anhöhe von 230 m viel langsamer - mit 6 km/h Schnitt.

Bild: Großherzogin Stephanie
Großherzogin Stephanie
Diesmal half Vater Drais beim Schutz der Erfindung. Statt eines Privilegs auf Alleinverkauf wurde ein Erfindungs-Patent auf den Gebrauch der Laufmaschinen beantragt. Da Baden gar kein Patentgesetz hatte, schmorte der Antrag, bis die junge Herrscherin Stephanie Napoleon ihre Protektion kundtat, nachdem Karl Drais sie auf französisch angeschrieben hatte. Der mit der Patenterteilung am 30.1.1818 für zehn Jahre erreichte Lizenzzwang galt allerdings nur im Großherzogtum Baden, außerhalb war Raubkopieren möglich. Ohne Lizenzmarke fahrende Draisinenreiter - so bald ihre Bezeichnung - mussten 10 Reichstaler Strafe zahlen, und die Laufmaschine wurde beschlagnahmt. Die Lizenzmarke auf der Lenkstange hat sich über die Steuerkopfmarke der Fahrräder bis zur Kühlermarke der Autos fortgesetzt. Als Weißkragen-Erfinder baute Drais die Laufmaschinen nicht selbst, sondern besorgte Anfragen nach Laufmaschinen beim Wagnermeister Frey in Mannheim.


© Sören Fink mit wissenschaftlicher Unterstützung von Prof. Dr. H. E. Lessing  —  Impressum  —  Datenschutzerklärung