Die zweite bekanntgewordene Fahrt ging im Juli von Gernsbach über den Berg nach Baden-Baden, ebenfalls auf einer guten Landstraße, aber wegen der zu überwindenden Anhöhe von 230 m viel langsamer - mit 6 km/h Schnitt.
Großherzogin StephanieDiesmal half Vater Drais beim Schutz der Erfindung. Statt eines Privilegs auf
Alleinverkauf wurde ein Erfindungs-Patent auf den Gebrauch der Laufmaschinen
beantragt. Da Baden gar kein Patentgesetz hatte, schmorte der Antrag, bis die
junge Herrscherin Stephanie Napoleon ihre Protektion kundtat, nachdem Karl Drais
sie auf französisch angeschrieben hatte. Der mit der Patenterteilung am
30.1.1818 für zehn Jahre erreichte Lizenzzwang galt allerdings nur im
Großherzogtum Baden, außerhalb war Raubkopieren möglich. Ohne
Lizenzmarke fahrende Draisinenreiter - so bald ihre Bezeichnung -
mussten 10 Reichstaler Strafe zahlen, und die Laufmaschine wurde beschlagnahmt.
Die Lizenzmarke auf der Lenkstange hat sich über die Steuerkopfmarke der
Fahrräder bis zur Kühlermarke der Autos fortgesetzt. Als
Weißkragen-Erfinder baute Drais die Laufmaschinen nicht selbst,
sondern besorgte Anfragen nach Laufmaschinen beim Wagnermeister Frey in
Mannheim.